EU-Gesetz: KI am Arbeitsplatz nur mit ausreichender Kompetenz erlaubt

Ab dem 2. Februar 2025 tritt ein zentraler Bestandteil des europäischen KI-Rechtsrahmens, der AI Act, in Kraft. Dieser sieht umfassende Anforderungen an Unternehmen vor, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen. Eine der wichtigsten Neuerungen: Firmen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über technische, rechtliche und ethische Kenntnisse im Umgang mit KI-Systemen verfügen. Damit soll ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit KI-Technologien gewährleistet werden.

 

Anforderungen an die KI-Kompetenz

Gemäß Artikel 4 des AI Act müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ausreichende Kompetenzen für den Einsatz und Betrieb von KI-Systemen besitzen. Dies umfasst:

  • Technisches Wissen: Grundlegendes Verständnis von Algorithmen und Funktionsweisen der eingesetzten Systeme.
  • Regulatorische Kenntnisse: Vertrautheit mit den rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Datenschutz- und Urheberrechtsfragen.
  • Ethisches Bewusstsein: Kenntnisse zu ethischen Grundsätzen und den sozialen Auswirkungen von KI.

Das Gesetz legt jedoch nicht fest, wie diese Kompetenzvermittlung erfolgen soll. Unternehmen müssen daher eigene Lösungen entwickeln, um diese Vorgaben zu erfüllen. Dabei könnten Schulungen, Zertifizierungen oder Kooperationen mit Bildungseinrichtungen eine Rolle spielen.

Konsequenzen bei Verstoß

Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann für Unternehmen gravierende Folgen haben. Laut Wirtschaftskammer drohen bei Verstoß Strafen von:

  • Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
  • In schweren Fällen sogar bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Gewinns

Behörden bewerten dabei den Nutzungskontext der KI und die technischen Fähigkeiten des Unternehmens.

Datenschutz und Haftung im Fokus

Besonders gefragt sind rechtliche Kenntnisse in Bereichen wie Datenschutz, Urheberrecht und Haftung. Laut einer Analyse der Bitkom-Akademie und Aussagen von Experten wie Hasibar fehlen diese Kenntnisse aktuell in vielen Unternehmen. 88 bis 90 Prozent der bisherigen Schulungsteilnehmer benennen diese Themen als zentral. „Viele Firmen haben den AI Act noch nicht auf der Agenda“, warnt Hasibar. Dies könnte ab Februar erhebliche Risiken nach sich ziehen.

Meine Empfehlung an Dich:

Der AI Act bringt klare Verpflichtungen mit sich und fordert Unternehmen dazu auf, jetzt aktiv zu werden. Organisationen jeder Größe müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ausreichend geschult sind, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können nicht nur Strafen vermeiden, sondern auch Wettbewerbsvorteile sichern. Es bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung in der Praxis gestaltet wird und welche Standards sich etablieren.