Fördermöglichkeiten

Wir sind durch die Weiterbildung Hessen e.V. zertifiziert.

  • Unsere Bildungseinrichtung zeigt mit dem Gütesiegel, dass wir bei unserer Arbeit eine hohe Qualität einhalten, seriöse Teilnahmebedingungen bieten und uns in Streitfällen einem Schlichtungsverfahren unterziehen.
  • Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Qualitätsstandards, die für Qualitätssicherung, Transparenz und Verbraucherschutz stehen.

Wir dürfen mit dem Gütesiegel Geprüfte Weiterbildungseinrichtung werben und sind für mehrere öffentliche Fördermittel anerkannt:

Weiterbildung Hessen
  • Prämiengutscheine / Bildungsprämien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMF)
  • Nachweis Qualitätsmanagement für Kurse, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, ehemals „Meister-BAföG“) gefördert werden
  • Geförderte Integrationskurse vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • Zuwendungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) oder Mittel des Landes Hessen für die Beantragung von Projekten
  • Anerkennung für Bildungsurlaub in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg

BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows

  • Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind.

Wir sind autorisierter Berater für BAFA

  • Wir verfügen über die erforderlichen Fähigkeiten und haben einen Qualitätsnachweis erbracht, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Wir gewährleisten eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung.
  • Wir sind beim BAFA als Berater registriert. Unsere BAFA-ID lautet: 162422 (Reimer improve Management GmbH)

Rahmenbedingungen – wer ist BAFA Antragsberechtigt?

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
  • Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens, maximal jedoch 4.000 Euro,  der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
  • Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
  • In Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, betroffene Unternehmen vor Ort zu beraten.

Welche Leistungen werden gefördert?

  • Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in einer wirtschaftlich schwierigen Situation
  • Folgeberatung zur Vertiefung der aus der Unternehmenssicherungsberatung gewonnenen Erkenntnisse zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführun
  • Beratung zur Prozessverbesserung
  • Standortbestimmung, SWOT-Analyse
  • Verbesserung der Zusammenarbeit über Distanz
  • Arbeitsplatz strukturieren im Home-Office
  • Strategische Neuausrichtung des Unternehmens
  • Entwicklung der Schritte nach dem „Shut Down“
  • Strategien zum Wachstum nach „Shut Downs“ und der Krise

Was müssen Sie tun?

Bitte sprechen Sie uns einfach an: Christina.Reimer@lean-service-institute.de oder 06172 9973840 – wir begleiten Sie bei den nächsten Schritten.

Die nächsten gemeinsamen formellen Schritte sind dann

  • Die Soforthilfe muss auf der Antragsplattform des BAFA beantragt werden. Ein detailliertes Merkblatt finden Sie hier.
  • Nach dem Abhaken der Einwilligungserklärung DSGVO wählen Sie im Abschnitt Corona-Krise „Ja“ aus und geben an, ob Sie „Bestandsunternehmen“ (Unternehmensalter von 2 Jahren und älter) oder „Jungunternehmen“ sind.
  • Bei der Wahl der Leitstelle sind Sie frei, lediglich wenn Sie im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind, es empfiehlt sich Interhoga zu wählen und wenn Sie ein Handwerksunternehmen leiten, Zentralverband des Deutschen Handwerks, .
  • Unsere BAFA-ID lautet 162422, der Unternehmensname „Reimer improve Management GmbH“ und der Berater „Sebastian Reimer“
  • Ihre Wirtschaftszweigklassifikation können Sie aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige von D Statis entnehmen.
  • Auf der Folgeseite muss eine kurze Begründung als Pflichtupload für die Wertung als Corona Antrag unter der Dokumentenart „Corona betroffen“ hochgeladen werden. Bei der Form sind sie vollkommen frei.
    Wir empfehlen jedoch auf Ihrem Firmenbriefbogen kurz zu beschrieben, wie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist. Anhaltspunkte hierfür können beispielsweise sein:
    – Ein wesentlicher Anteil der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März ist durch die Corona-Krise weggefallen oder
    – die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat oder einem „normalen“ Monat sind wesentlich zurückgegangen, bspw. halbiert oder
    – Ihr Unternehmen musste aufgrund der behördlichen Auflagen schließen oder Öffnungszeiten anpassen
    – die Umsatzerzielungsmöglichkeiten wurden durch eine behördliche Auflage massiv eingeschränkt oder
    – Ihre Mitarbeiter stehen nicht zur Verfügung, ihre Produktion musste umgestellt werden
  • Nach Abschluss erfolgt eine Eingangsbestätigung per Mail und in der nach kurzer Zeit ein postalischer Bescheid, der dann die Grundlage der Beauftragung ist.

Wie ist der weitere Ablauf?

  • Sobald Sie den Antrag gestellt haben, stimmen wir bereits Termine für den weiteren Austausch ab.
  • Sobald der Bescheid bei Ihnen eingegangen ist, kann die Beratung beginnen und wir starten gemeinsam mit der Krisenbewältigung.
  • Nach Ablauf der Beratung erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsbericht, den Sie online bei der BAFA einreichen, damit diese die Zahlung für Sie übernimmt. Sie selbst zahlen nur die Mehrwertsteuer.
  • Achtung: Wir haben diese Seite erstellt, um die wesentlichen Punkte des Corona-Sofortprogramms kurz darzustellen. Diese Ausführungen sind nicht rechtsverbindlich und aufgrund der aktuellen Dynamik ggf. auch nicht immer aktuell. Die gesamte aktuellste Richtlinie und weitere Informationen finden Sie direkt bei der BAFA.
  • Lassen Sie uns mit Unternehmergeist und Sachverstand der Krise entgegentreten, also die Risiken in den Griff bekommen und die Chancen ergreifen!
  • Bitte sprechen Sie uns einfach an: Christina.Reimer@lean-service-institute.de oder 06172 9973840.

Warum wir? Sieben Gründe!

  • Ergebnisorientierung
    Am Ende des Tages muss das Ergebnis stimmen. Damit du konkrete Ergebnisse erzielst bekommst du klare Schritt für Schritt Anleitungen, die du direkt umsetzen kannst.
  • Individuelle Lösungen
    Deine Wünschen und Ziele sind eine wichtige Orientierung, um für dich eine individuelle Lösung zu erarbeiten.
  • Höchste Qualitätsstandards
    Wir legen sehr viel Wert auf Qualität. Unser Angebot wird stehts nach den neuesten Standards verbessert und durch die Weiterbildung Hessen e. V. zertifiziert.
  • Umsetzbares Know-How
    Wissen ist wertlos, wenn es nicht angewendet wird. Daher ist es uns wichtig, dass unsere Kunden unsere Expertise auch umsetzen können.
  • Kompetenz und Erfahrung
    Kompetenz und Erfahrung sind für uns wichtiger, als wissenschaftliche Beweise, denn herausragende Ergebnisse werden nicht mit Standardmethoden erzielt.
  • Ganz einfach machen
    Einfachheit und Leichtigkeit sind oft der Schlüssel zum Erfolg.
  • Begeisterung leben
    Wir lieben unsere Kunden, da wir die Begeisterung und Erfolge unserer Kunden bewundern.